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Polen: Vereinfachung der Verfahrensregeln in Wirtschaftssachen
13.09.2011
Novelle der Zivilprozessordnung soll Gerichtsverfahren beschleunigen
Kategorie: de_Polen
Erstellt von: bnt Warschau
Die Untere Kammer des polnischen Parlaments hat soeben eine weitgehende Novellierung der Zivilprozessordnung verabschiedet. Unter anderem sollen die besonderen Prozessregeln für Wirtschaftssachen abgeschafft werden. Wirtschaftssachen sind Prozesse zwischen Unternehmern. Geplant ist, die strengen Präklusionsregelungen zu lockern, nach denen bisher sämtliche Beweisanträge bereits vollständig in der Klageschrift bzw. in der Klageerwiderung benannt werden müssen. Darüber hinaus soll die Pflicht, sämtliche Schriftsätze innerhalb von zwei Wochen nach dem letzten Schriftsatz der Gegenseite beantworten zu müssen, entfallen. Schriftsatzfristen sollen künftig durch das Gericht bestimmt werden. Die Entscheidung, ob ein Schriftsatz oder Antrag verspätet und deswegen unzulässig ist oder ob ein Fristversäumnis geheilt werden kann, soll im Ermessen des Gerichts stehen. Die Heilung oder Wiedereinsetzung soll möglich sein, wenn die Partei nachweisen kann, dass die Verspätung nicht von ihr verschuldet war, bzw. keine Verzögerung des Verfahrens verursacht hat. Diese Liberalisierung gibt den Parteien die Möglichkeit, effektiver aber auch taktischer vorzutragen. Eine Verfahrensbeschleunigung wird daher nur erreicht werden, wenn die Gerichte ihre neuen Entscheidungsbefugnisse konsequent, aber mit Augenmaß nutzen. Die Novellierung bedarf noch der Genehmigung durch die Obere Kammer des Parlaments und der Ausfertigung durch den Staatspräsidenten. Das Inkrafttreten der neuen Vorschriften ist gleichwohl noch für das erste Halbjahr 2012 geplant.
