Legislative Änderungen im Jahr 2014

Slowakei: Übersicht über die wichtigsten Änderungen für Unternehmer im neuen Jahr.

 

Übersicht über die wichtigsten Änderungen für Unternehmer im neuen Jahr

Unternehmer

Die bedeutendsten Änderungen beruhen auf den Novellen des Einkommenssteuer- und des Mehrwertsteuergesetzes.

Eingeführt werden sog. Steuerlizenzen, gemäß welcher juristische Personen verpflichtet sind, eine Mindeststeuer zu zahlen, selbst wenn sie im jeweiligen Besteuerungszeitraum einen Steuerverlust verzeichnen. Die niedrigste Steuerlizenz kostet EUR 480, für MwSt.-Zahler EUR 960. Bei einem Umsatz von mehr als EUR 500.000 liegt die minimale Steuerpflicht bei EUR 2.880.

Im neuen Jahr können Unternehmer Steuerverluste gleichwertig max. für 4 Jahre amortisieren, d.h., im jeweiligen Besteuerungszeitraum kann max. 25% des Steuerverlustes amortisiert werden.

Die Novelle des Einkommenssteuergesetzes senkt den Steuersatz für juristische Personen von 23% auf 22%.

MwSt.-Zahler sind ab 2014 verpflichtet, Kontrollmeldungen einzureichen. Die Kontrollmeldung muss Angaben über die Steuerpflicht und den Steuerabzug enthalten. Die Sanktion für die Nichteinreichung der Kontrollmeldung beträgt bis zu EUR 10.000.

Die Novelle des Gesetzes über die Krankenversicherung senkt die Maximalhöhe der Bemessungsgrundlage für Krankenversicherungsabgaben aus ausgezahlten Dividenden von dem 120-fachen auf das 60-fache des durchschnittlichen Monatslohns. Der neue Grenzwert kann bereits bei der Jahresabrechnung für 2013 berücksichtigt werden.

Arbeitgeber

Ab dem 1.1.2014 ist die Novelle des Gesetzes über Tarifverhandlungen wirksam, welche die Ausweitung der Verbindlichkeit der Tarifverträge höheren Grades im Rahmen einer Branche auf Arbeitgeber ohne deren Zustimmung ermöglicht. Mehr Informationenfinden Sie hier

Mit der Novelle des Gesetzes über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit wurden die Bedingungen für die Sicherstellung von Erholungsaufenthalten neu geregelt. Die Dauer der Ausübung einer Arbeit, die den Arbeitnehmer zu einem Erholungsaufenthalt berechtigt, wurde verkürzt. Der Arbeitgeber wird damit Erholungsaufenthalte für Arbeitnehmer häufiger als bisher sicherstellen müssen.

Datenschutz

Die verantwortlichen Stellen sollten nicht vergessen, bis Ende 2013 alle Informationssysteme, in welchen sie personenbezogene Daten verarbeiten, in Einklang mit dem neuen Gesetz über den Schutz von personenbezogenen Daten zu bringen. Diese Pflicht kann die Informationssysteme betreffen, die vorher nicht registriert werden mussten. In derselben Frist sind die verantwortlichen Stellen und Auftragsverarbeiter verpflichtet, die Belehrung der ermächtigten Personen im Einklang mit dem neuen Gesetz sicherzustellen. Nähere Informationen diesbezüglich finden Sie hier

Quelle: Gesetz Nr. 595/2003 Slg., Einkommenssteuergesetz
Gesetz Nr. 222/2004 Slg., Mehrwertsteuergesetz
Gesetz Nr. 124/2006 Slg., Gesetz über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit
Gesetz Nr. 2/1991 Slg., Gesetz über Tarifverhandlungen
Gesetz Nr. 580/2004 Slg., Krankenversicherungsgesetz
Gesetz Nr. 122/2013 Slg., Gesetz über den Schutz von personenbezogenen Daten

Pavol Benco
 
 
 
 
Ansprechpartner in Bratislava
Mgr. Pavol Benčo
Tel.: +421 2 57 88 00 88
 

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