Einheitlicher Mindestlohn ab 2015

Deutschland: Ab Januar 2015 soll in Deutschland ein einheitlicher Mindestlohn gelten, hierzu liegt nun ein erster Gesetzesentwurf vor. Welche Änderungen sind zu erwarten?

Derzeit gibt es in Deutschland nicht einen Mindestlohn, sondern mehrere. Der Gesetzgeber hat einige Branchen bestimmt, in denen durch Mindestlöhne eingeführt wurden. Der nun vorliegende Gesetzentwurf sieht dagegen vor, dass einheitlich ein Mindestlohn von 8,50 EUR je Arbeitsstunde (brutto) gezahlt werden muss. Die Tarifparteien können davon nur abweichen, wenn sie einen höheren Mindestlohn festlegen.

Ein wichtiges Detail für den Auftraggeber eines Werkvertrags ist, dass er dafür haften soll, dass der Auftragnehmer seinen Mitarbeitern den Mindestlohn zahlt. Der Auftraggeber haftet nicht, wenn er nachweist, von der Mindestlohnunterschreitung nichts gewusst zu haben und davon auch nichts wissen musste. Dabei ist es immer schwer, Nichtwissen zu beweisen. So wird ein hohes Haftungsrisiko bestehen, wo der Werklohn so niedrig ist, dass offensichtlich kein Mindestlohn gezahlt worden sein kann. Grundsätzlich wird man also sagen können, dass das Haftungsrisiko in dem Maße steigt, wie der Werklohn sinkt.
Zunächst wird allerdings das weitere Gesetzgebungsverfahren abzuwarten sein und hier gilt bekanntlich, dass kein Gesetz den Bundestag so verlässt, wie es hinein gekommen ist.

Quelle: Gesetzentwurf der Bundesregierung,Tarifautonomiestärkungsgesetz 

 

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