Der Euro kommt! Sind Sie bereit?

Litauen: Am 1. Januar 2015 ist es soweit: Der Euro wird auch in Litauen offizielles Zahlungsmittel. Haben Sie bereits alle nötigen Vorkehrungen getroffen?

Haben Sie bereits alle nötigen Vorkehrungen getroffen? Nein? Dann möchten wir Ihnen hiermit eine kleine Merkliste zur Verfügung stellen, denn bei der Euroeinführung sind einige wichtige Formalia zu beachten.

Ab August dieses Jahres besteht die Pflicht, alle Preise sowohl in Litas als auch in Euro anzugeben. Die Erfahrung aus anderen Ländern zeigt, dass die doppelte Preisauszeichnung das Risiko einer ungerechtfertigten Preiserhöhung reduziert. Kennen Sie die genauen Anforderungen?

Besondere Aufmerksamkeit ist auch beim Auf- und Abrunden von Preisen geboten, da ein allzu starkes Abrunden sich negativ auf die Unternehmensbilanz auswirken kann. Wenn man sich vor Augen führt, dass allein ein Abrunden von 2,51€ auf 2,50€ eine Preissenkung von 0,4% bedeutet wird klar, dass ein schmaler Grad zwischen einem verbraucherfreundlichem und einem unternehmensbewussten Runden ist. Wissen Sie, in welchen Fällen ein Aufrunden erlaubt ist?

Auch Satzungen müssen angepasst werden und falls das Unternehmen Aktien besitzt, muss auch hier auf die Auswirkungen der Währungsumstellung eingegangen werden. Veränderungen in der Aktienstückzahl allein aufgrund der Umrechnung und des Auf- und Abrundens sind möglich. Daraus folgt auch eine mögliche Veränderung des Stammkapitals. Dies erfordert ebenfalls entsprechende Gesellschafterbeschlüsse. Sind Ihnen die zu nutzenden Formeln bekannt und haben Sie bereits an die notwendigen Schritte gedacht, die hieraus folgen?

Auch in Bezug auf die Auszahlung von Gehältern wird eine gesetzliche Rundungsregel angewendet: bei der Umrechnung wird ein Eurocent dem Gehalt hinzugerechnet, sollte nach der Umrechnung die dritte Ziffer größer als Null sein. Das gleiche Prinzip wird auch bei der Umrechnung von Renten und anderen Sozialleistungen Anwendung finden. Kennen Ihre BuchhalterInnen bereits die entsprechenden Verfahren?
Benötigen Ihre Verträge Anpassungen für die Umstellung auf den Euro? Haben Sie Ihre Mitarbeiter bereits über die Neuheiten und Änderungen informiert?

Um den problemlosen Übergang von alter zu neuer Währung sicherzustellen, die Unternehmensprozesse so reibungslos wie möglich zu gestalten und nicht zuletzt alle gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, bedarf es einer gründlichen Vorbereitung, die einige Vor- und Nachbereitungszeit in Anspruch nimmt.

Kurz gesagt: es ist höchste Zeit, sich intensiv mit den gesetzlichen Regelungen auseinanderzusetzen und die richtigen Schritte einzuleiten, die die Währungsumstellung mit sich bringen wird!

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