Festen Vertragspreises für Objektbau in Belarus

Weißrussland: Neue Bildung des festen Vertragspreises für Objektbau tritt in Belarus am 1. Januar 2015 in Kraft

Zum 1. Januar 2015 ändert sich das Verfahren zur Bildung des festen Vertragspreises für Objektbau.

Das gesetzliche Verfahren zur Bildung des festen Vertragspreises für Objektbau ist seit dem 1. Januar 2015 für alle Beteiligten der Baubranche unabhängig von den Quellen der Bauobjektsfinanzierung verbindlich. Vorher war ein solches Verfahren nur für Bauprojekte verbindlich, die ganz oder teilweise mit öffentlichen Mitteln finanziert wurden.

Auch die Liste der Gründe für die Korrektur des festen Objektbaupreises hat eine entscheidende Veränderung erfahren. So wurde die Möglichkeit der Preiskorrektur unter Heranziehung von Subunternehmern mit anderer Besteuerungsart ausgeschlossen.

Nach der neuen Rechtslage wird bei den Gründen für die Festpreiskorrektur zwischen (a) den ganz oder teilweise durch öffentliche Mittel finanzierten Objekten und (b) den durch nichtöffentliche Mittel finanzierten Objekten unterschieden. Für die Objekte des b-Typus wurden unter anderem folgende Gründe für die Festpreiskorrektur festgelegt: Änderung von Steuergesetzen (Einführung und/oder Abschaffung einer Steuer bzw. einer steuerlichen Vergünstigung bzw. eines Steuersatzes); Änderung des Preises für Materialien, Anlagen und Maschinenbetrieb; Veränderung des prognostizierten Preisindex in der Baubranche und Veränderung des Baupreisindex um mehr als zwei Prozentpunkte; Änderung der Baufristen aufgrund von nicht rechtzeitiger Finanzierung durch den Besteller.

Auch das Kalkulationsverfahren für die erbrachten Arbeiten wird verändert. Ab dem 1. Januar wird das Kalkulationsverfahren nicht nur im Bauwerkvertrag vorgegeben, sondern auch unter Zugrundelegung von Abnahmeprotokollen über die erbrachten Bau- und anderen Montagearbeiten sowie unter Vorlage von Bescheinigungen über den Wert der erbrachten Arbeiten und Ausgaben bestimmt. Dabei haben die Bescheinigungen der durch das Ministerium für Architektur und Bau der Republik Belarus vorgegeben Form zu entsprechen.

Die Verordnung des Ministerialrates der Republik Belarus Nr. 1061 vom 10.11.2014 tritt zum 1. Januar 2015 in Kraft.

Quelle: Nationales Rechts-Internetportal der Republik Belarus (NRIP) 14.11.2014 5/39688

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