Verfahren zur Feststellung dominierender Gewerbebetriebe in der Republik Belarus (Weißrussland)

Belarus: In Belarus wurde das Verfahren zur Feststellung dominierender Gewerbebetriebe und das Registerverfahren für solche Rechtssubjekte festgelegt.

Die dominierende Marktposition wird in Belarus von Antimonopolorganen bestimmt. Gemäß den neuen Verordnungen, führt Antimonopolorgan die Analyse und Bewertung der Warenmarktlage durch, begutachtet Anschreiben (Anträge, Beschwerden) der Wirtschaftssubjekte, der Staatsorgane, natürlicher Personen, die nicht den Gewerbebetrieben angehören. Das Antimonopolorgan führt Aufsicht über die Einhaltung der Antimonopolgesetzgebung. Bei der Feststellung dominierender Marktposition werden folgende Kriterien beachtet:

• Marktgrenzen des Warenmarktes;
• Käufer und Verkäufer des Warenmarktes;
• geografische Grenzen des Warenmarktes;
• Umfang des Warenmarktes;
• Anteil des Gewerbebetriebs (der Gewerbebetriebe) auf dem Warenmarkt.

Außerdem werden im Verfahren zusätzliche Merkmale für Feststellung dominierender Marktposition der Gewerbebetriebe bestimmt. Diesen Merkmalen zu Folge kann ein Betrieb ohne Mitbewerber als dominierend eingestuft werden. Wenn der Betrieb nicht der einzige Hersteller (Verkäufer) oder Abnehmer (Konsument) der Ware ist, so wird berücksichtigt, dass dieser wettbewerbswidrige Umstände für die Käufer oder Verkäufer beim Abschluss oder Abwicklung eines Kauf- bzw. Liefervertrages herbeiführen kann. Des Weiteren werden die Möglichkeiten des Gewerbebetriebes berücksichtigt, den Wettbewerb auf dem Material- und Rohstoffmarkt zu beschränken, Lieferung der Waren auf dem Absatzmarkt mit der einseitigen Gewinnerzielungsabsicht beim Verkauf von Waren oder dem Abschluss von Lieferverträgen zu verringern oder einzuschränken.
Das zuständige Antimonopolorgan führt ein Staatsregister der auf dem Warenmarkt dominierenden Gewerbebetriebe. Dieses Register ist öffentlich zugänglich. Dieses kann auf der Webseite des Wirtschaftsministeriums der Republik Belarus unter folgendem Link aufgerufen werden: http://www.economy.gov.by/ru/antitrust. Die im vorbezeichneten Register geführten Wirtschaftsbetriebe haben sich an bestimmte wettbewerbsrechtliche Normen bei dem Marktauftritt zu halten. Verstoß gegen diese Vorgaben kann als unlauter Wettbewerb geahndet werden kann.

Verordnung des Wirtschaftsministeriums der Republik Belarus Nr. 23 vom 20.03.2015 „Über die Verabschiedung von Normen über die Führung des Staatsregisters der Wirtschaftsbetriebe mit der Monopolstellung“ trat am 17.04.2015 in Kraft, Verordnung des Wirtschaftsministeriums der Republik Belarus Nr. 24 vom 20.03.2015 „Über das Verfahren zur Feststellung der dominierenden Marktposition der Wirtschaftsbetriebe“ trat am 16.04.2015 in Kraft.

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Sollten Sie noch Fragen zur Antimonopolgesetzgebung oder zum Wettbewerbsrecht haben, erreichen Sie uns unter +375 17 203 94 55 oder

Quelle: Nationales Rechts-Internetportal der Republik Belarus (NRIP) 16.04.2015 8/29796, 15.04.2015 8/29797

 

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