Geldwerter Vorteil rückwirkend eingeführt

Bulgarien: Vereinfachte Besteuerung von geldwerten Vorteilen

Rückwirkend zum 01.01.2016 erhielten gesellschaftlich organisierte Arbeitgeber, Auftraggeber sowie Handelsgesellschaften, deren Gesellschafter auch persönlich für das Unternehmen Arbeit leisten, die Möglichkeit, bei der steuerlichen Behandlung von Buchhaltungskosten für Vermögenswerte des Unternehmens, die von Angestellten, Führungsorganen und persönlich arbeitenden Gesellschaftern unentgeltlich auch zu Privatzwecken genutzt werden, nach den Regeln der Einkommenssteuer oder nach den Regeln der Unternehmensbesteuerung vorzugehen. Hierdurch erhält auch in Bulgarien die in Deutschland bekannte Idee des geldwerten Vorteils Ausdruck in der Gesetzgebung. Die Wahl haben sie einmal jährlich zu treffen und gemeinsam mit der Einreichung der Steuererklärung des Unternehmens für das vergangene Jahr beim Finanzamt auszuüben. Die Bemessungsgrundlage für eine Behandlung nach den Regeln der Unternehmensbesteuerung beinhaltet die entsprechenden buchhalterischen Kosten erhöht um die ggf. einschlägige Umsatzsteuer. Der Steuersatz beträgt 10 Prozent.

Quelle: Bulgarisches Körperschaftssteuergesetz

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