Wie kann man Arzneimittel von bloßen Nahrungsergänzungsmitteln unterscheiden?

Zu Weihnachten kauft so mancher seinen Lieben Produkte, die wahre Wunderwirkungen für die Gesundheit versprechen. Wie lässt sich aber ein echtes Heilmittel erkennen, und von bloßen Nahrungsergänzungsmitteln unterscheiden, die dem Beschenkten trotz vollmundiger Versprechungen oft nicht mehr Nutzen bringen als ein gewöhnliches Bonbon? 

Zwischen Nahrungsergänzungsmitteln und Arzneimitteln besteht ein diametraler Unterschied. Nahrungsergänzungsmittel sind letztlich bloß Lebensmittel, die erhöhte Mengen an Vitaminen, Mineralstoffen oder anderen dem menschlichen Körper zuträglichen Stoffen enthalten. Während Nahrungsergänzungsmittel überhaupt keine realen Wirkungen entfalten müssen (zwar durchlaufen sie einen Genehmigungsprozess des tschechischen Gesundheitsministeriums, der sich aber nur auf die gesundheitliche Unbedenklichkeit konzentriert – das Nahrungsergänzungsmittel schadet also unserer Gesundheit nicht, aber ob es uns hilft, wird von niemandem untersucht), unterliegen Arzneimittel einem strengen Zulassungsprozess vor der Staatlichen Arzneimittelbehörde (SÚKL) bzw. der Europäischen Arzneimittel-Agentur, dem pflichtige klinische Bewertungen vorausgehen. Damit sind beim Arzneimittel nicht bloß die Unbedenklichkeit sondern auch eine tatsächliche gesundheitliche Wirkung verbürgt; Arzneimittel stehen darüber hinaus unter der strengen Aufsicht des SÚKL, welches für die Sicherheit von Arzneimitteln sorgt, sowie für ein möglichst ausgewogenes Risiko-Nutzen-Verhältnis über den gesamten Zeitraum deren Vermarktung hinweg.

Für Nahrungsergänzungsmittel ist zunächst einmal als grundlegende Pflicht vorgeschrieben, den Schriftzug „Nahrungsergänzungsmittel“ auf der Verpackung aufzuführen. Nicht selten gelingt es aber gewitzten Grafikern, die Aufschrift so anzubringen, dass wir sie in der Eile übersehen. In der Bezeichnung als „Nahrungsergänzungsmittel“ dürfen außerdem keine angeblichen Eigenschaften des Produkts aufgeführt werden, was die Prävention, Behandlung oder Heilung von Krankheiten anbelangt, noch darf auf solche Eigenschaften verwiesen werden. Außerdem ist die Behauptung verboten, eine ausgewogene und vielseitige Ernährung könne nicht gewährleisten, dass der Betreffende ausreichend Vitamine und Mineralstoffe zu sich nimmt. Den biegsamen Grenzen der geduldigen und vielfältigen menschlichen Sprache ist es zu verdanken, dass Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln dennoch fähig sind, auf Produktverpackungen das Blaue vom Himmel zu versprechen.

Die Verpackung von Arzneimitteln und die Packungsbeilage müssen u.a. die Zulassungsnummer aufführen, was dem Laien freilich wenig dabei hilft, ein Arzneimittel eindeutig einzuordnen. Wie auch immer: zugelassene Arzneimittel können in der Datenbank des SÚKL unter der Adresse http://www.sukl.cz/modules/medication/search.php aufgespürt werden; ein Produkt, das in dieser Datenbank nicht zu finden ist, ist auch kein Arzneimittel. Wer sich nicht sicher ist, ob er ein echtes Arzneimittel oder ein bloßes Nahrungsergänzungsmittel erwirbt, dem sei von daher empfohlen, die Bezeichnung in der o.g. Datenbank zu suchen – wenn das Produkt dort gelistet ist, können Sie sich sicher sein, dass sie ein echtes Arzneimittel kaufen.

Quelle: Ges. Nr. 378/2007 Slg. (Arzneimittelgesetz); http://www.sukl.cz/leciva/rozliseni-doplnku-stravy-od-lecivych-pripravku ; Verordnung Nr. 352/2009 Slg., über die Anforderungen an Nahrungsergänzungsmittel und die Anreicherung von Lebensmitteln

 

 

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