E-Vergabe: Übergang zum obligatorischen elektronischen Vergabeverfahren

Ab 15. April 2018 startet der Betrieb des Elektronischen Vergabesystems (EVS)

Rechtsangleichender Hintergrund:

Entsprechend einschlägiger Richtlinien der EU sind alle Mitgliedstaaten gehalten, bis zum 18. Oktober 2018 die elektronische Kommunikation in den Vergabeverfahren sicherzustellen. Ungarn erfüllt diese Verpflichtung mit der Einführung des EVS. Es ist hervorzuheben, dass das Gesetz über das Vergabeverfahren nicht geändert wurde; lediglich die Plattform wurde von offline auf online, also internetbasiert, gestellt.

Ziele des E-Vergabeverfahrens:

Die Ziele des E-Vergabeverfahrens sind die Erhöhung der Transparenz und zügige Abwicklung der Vergabeverfahren, Vereinfachung der Verfahrensordnung, die Verminderung des administrativen Aufwands sowie die Förderung der Kontrolle der Verfahren.

Der Übergang ist obligatorisch:

Ab 1. Januar 2018 stand die Möglichkeit der Verwendung des EVS offen, ab 15. April 2018 ist dies nun obligatorisch: so ist die Teilnahme von Auftraggeber- wie Bieterorganisationen und sonstigen Wirtschaftsteilnehmern an Vergabeverfahren in Ungarn an die Registrierung im EVS gebunden und nur elektronisch möglich. Die Registrierung muss von einer Privatperson vorgenommen werden, der hiernach eine Organisation zugeordnet wird. Die registrierte Person, der sog. „SuperUser“ ist entscheidungsbefugt, welche Personen innerhalb der ihr zugeordneten Organisation mit welchen Befugnissen an den Vergabeverfahren mitwirken können.

Benutzung des EVS:

Als registrierter Nutzer kann der Wirtschaftsteilnehmer in jeglichen Vergabeverfahren frei Angebote abgeben oder sich zur Teilnahme melden. In den einzelnen Verfahren kann der Teilnehmer bzw. Bieter lediglich diejenigen Erklärungen abgeben und Formulare ausfüllen, die von dem Auftraggeber in der gegebenen Ausschreibung bzw. Vergabedokumentation bestimmt wurden. So wird das EVS lediglich die Teile der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) zum Ausfüllen anbieten, die von dem Auftraggeber vorab hierzu bestimmt wurden.

Praktische Erfahrungen:

Unter Berücksichtigung des Umstandes, dass der überwiegende Anteil der Organisationen und Wirtschaftsteilnehmer die Registrierung nur unmittelbar vor Ablauf der Frist vorgenommen hat, stehen über die praktische Seite der Benutzung des EVS nur wenige Erfahrungswerte zur Verfügung. Gegenwärtig sind 2062 Vergabeverfahren in dem EVS aufgeführt, davon sind 372 in der Phase des Vertragsabschlusses oder der Erfüllung. Erfüllte Vergaben beinhaltet das EVS noch nicht.

Zugang:

Die elektronische Adresse der offiziellen interaktiven Plattform lautet: ekr.gov.hu

Quelle: Regierungsverordnung Nr. 424/2017 (XII. 19.) über die detaillierten Regeln des elektronischen Vergabeverfahrens

Newsletter abonnieren

Wenn Sie den Newsletter abonnieren, stimmen Sie zugleich unseren Datenschutzbedingungen zu.