Große Änderungen der Steuergesetze

Polen: Die Regierung setzt die Steueroffensive fort. Weitreichende Gesetzesänderungen sollen das Steuersystem weiter optimieren.

Im Rahmen der andauernden Kampagne um die Optimierung des Steuersystems und die Erhöhung der Steuereinnahmen führt der polnische Gesetzgeber eine neue Welle von Systemlösungen ein. Gegen Ende 2018 wurden durch eine umfangreiche Novellierung das Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz sowie die Steuerordnung um eine Reihe neuer Regelungen erweitert. Einige davon sind gerade in Kraft getreten.

Ein neues Kapitel der Steuerordnung führt eine umfangreiche Meldepflicht hinsichtlich von grenzüberschreitenden Steuermodellen ein, d.h. hinsichtlich von Lösungen, welche Steuervorteile zum Ziel haben (sog. MDR, Mandatory Disclosure Rules). Dies ist eine Antwort auf die Richtlinie (EU) 2018/822 des Rates, welche auf die Bekämpfung von aggressiven Steueroptimierungspraktiken abzielt, und zwar durch die Einführung von Meldepflichten, aber auch verbesserten Informationsfluss zwischen den EU-Staaten.

Die neuen Vorschriften sehen eine Meldepflicht nicht nur für Berater (Steuer- und Rechtsberater, Bankmitarbeiter u.ä.), sondern auch für Unternehmen und Personen vor, die solche Steuermodelle nutzen. Der Anwendungsbereich der neuen Bestimmungen geht teilweise über die Ziele der Richtlinie 2018/822 hinaus, sie umfassen nämlich nicht nur grenzüberschreitende, sondern auch nationale Systeme, und die Meldepflicht ist teilweise rückwirkend. Bei Umgehung der o.g. Pflicht drohen Strafen von bis zu 2 Mio. PLN.

Neben den MDR wurde auch die so genannte „exit tax“ eingeführt, d.h. eine bei der Verlegung des Steuerwohnsitzes des Steuerpflichtigen ins Ausland anfallende Steuer. Dies gilt sowohl für Unternehmen als auch für natürliche Personen.

Zu Neuigkeiten gehören unter anderen auch:

– Sonderbestimmungen über die Besteuerung von Erträgen aus virtuellen Währungen,

– Vorzugsbesteuerung von Einnahmen aus Rechten an Urheberrechten/geistigem Eigentum,

– Lösungen für den gewerblichen Erwerb von Schuldportfolios,

– eine alternative Methode zur Besteuerung der Ausgabe von Euro-Anleihen,

– Änderungen der Verrechnungspreisregeln,

– Einschränkung der Möglichkeit der individuellen steuerlichen Auslegung im Rahmen von Anti-Umgehungsvorschriften und Änderung der Schutzkraft von allgemeinen Auslegungen und Steuererklärungen in Fällen der Steuerhinterziehung.

Aufgrund der Kontroversen und Unsicherheiten im Zusammenhang mit den neuen Vorschriften arbeitet das Finanzministerium derzeit, umfassende Erläuterungen zu allen neuen Vorschriften herauszugeben. Voraussichtlicher Termin der Veröffentlichung ist für Mitte 2019 geplant.

 

Quelle: Gesetz vom 23. Oktober 2018 über die Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes, der Abgabenordnung und einiger anderer Gesetze

Newsletter abonnieren

Wenn Sie den Newsletter abonnieren, stimmen Sie zugleich unseren Datenschutzbedingungen zu.