Wichtige Änderungen im Baurecht

Polen: Lang erwartete Änderungen im Baurecht jetzt in Kraft.

Jüngste Änderungen des Baugesetzes führen nach einer 6-monatigen Wartezeit zwischen der Verabschiedung und dem Inkrafttreten im September wichtige neue Bestimmungen ein.

Die jetzt in Kraft getretenen Änderungen waren lange vor der Pandemie geplant worden, entsprechen aber bis zu einem gewissen Grad den aktuellen außerordentlichen Bedürfnissen, insbesondere der Notwendigkeit vereinfachter Verfahren, geringerer Belastungen und der Einschränkung von Strafen für Investoren und Eigentümer. Die neuen Regeln zielen insbesondere darauf ab, den Bauprozess erheblich zu vereinfachen und Investoren und Grundstückseigentümer von bestimmten Verpflichtungen zu entbinden.

Zu den wichtigsten Änderungen gehören:

  • die neue Aufteilung des Bauentwurfs in drei Teile,
  • Verbot, Baugenehmigungen nach 5 Jahren ab Erteilung für ungültig zu erklären,
  • vereinfachtes Verfahren zur Legalisierung von  Bauarbitragen,
  • die Befreiung von der Pflicht zur Einholung einer Baugenehmigung für einige Bauten (Geldautomaten, Paketausgabeautomaten und andere kleine automatisierte Geräte, Ladepunkte für Elektrofahrzeuge, Wintergärten und Terrassen).

Der Bauentwurf ist in die folgenden drei Teile gegliedert (anstelle eines einzigen Dokuments mit gemischtem Inhalt, wie es zuvor der Fall war):

1) Land- oder Gebietsentwicklungsplan,

2) architektonisch-konstruktive Planung,

3) technischer Entwurf.

Die Behörde, die eine Genehmigung erteilt, wird nun auch nach Erteilung einer Baugenehmigung (aber vor Erteilung einer Änderungsgenehmigung) berechtigt sein, bestimmten Projektvarianten zuzustimmen und in streng definierten Fällen sogar die technischen Anforderungen anzupassen.

Eine erhebliche Vereinfachung der Antragstellung ergibt sich daraus, dass die Verwaltung nicht mehr einer einheitlichen Vorlage für die Entscheidung über die Baugenehmigung folgen muss. Nun kann das Genehmigungsverfahren einfach den allgemeinen Regeln des Verwaltungsverfahrens folgen (die sich auf alle Arten von Entscheidungen beziehen) und dabei die Grundsätze des Baurechts beachten. Der Minister wird jedoch nicht länger eine strenge Vorlage für die Entscheidung selbst herausgeben (und von Zeit zu Zeit ändern).

 

Quelle: Gesetz zur Änderung des Gesetzes – Baurecht und Bestimmter anderer Gesetze (Gesetzblatt von 2020, Punkt 471)

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