Nach EuGH-Urteil: Litauische Transportunternehmen sollten bis Ende 2020 klagen

Alle Transportunternehmen, die in den Jahren 2017-2020 in Deutschland LKW-Maut bezahlt haben, dürften betroffen sein.

Hintergrund ist die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 28. Oktober 2020, dass die Höhe der deutschen Verkehrsmaut gegen europäisches Recht verstößt. Nach der EU-Richtlinie 1999/62/EG dürfen nur Infrastrukturkosten in die Berechnung der Maut einbezogen werden. Allerdings wurden auch Kosten für die Verkehrspolizei berücksichtigt, obwohl diese keine Kosten für den Betrieb der Infrastruktur darstellen.

Es ist davon auszugehen, dass sämtliche Transportunternehmen in den vergangenen Jahren in Deutschland zu viel LKW-Maut bezahlt haben. Zumindest der Mautanteil, der sich an den Kosten für die Verkehrspolizei orientierte, könnte nun von den Unternehmen zurückgefordert werden. Nach derzeitigem Kenntnisstand liegt der Anspruch bei mindestens vier Prozent der gezahlten Maut. Es ist zudem möglich, dass es darüberhinausgehende Ansprüche gibt.

Um die Verjährungsfrist für Ansprüche ab 2017 auszusetzen, müssen Unternehmen bis zum 31. Dezember 2020 ihre Ansprüche geltend machen. Bereits Ende 2020 verfallen Ansprüche, die im Jahr 2017 entstanden sind, sofern keine Maßnahmen zur Hemmung der Verjährung getroffen werden. Ab 2021 können nur noch Ansprüche bis 2018 geltend gemacht werden.

Quellen:

• Richtlinie 1999/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1999 über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge
• EuGH, 28.10.2020 – C-321/19

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