Umfassende Regelung für den einstweiligen Rechtsschutz in Zivilverfahren

Änderungen im Zivilprozessgesetz erweitern die Verfügbarkeit und den Umfang des einstweiligen Rechtsschutzes in Zivilsachen

Am 20. April 2021 sind Änderungen der Zivilprozessordnung in Kraft getreten. Dies verfolgen das Ziel, die allgemeine und vorläufige Schutzregelung für alle Zivilstreitigkeiten zu verbessern. Die Änderungen schaffen die Voraussetzungen für einen effektiveren Schutz der Rechte einer Partei in einem Gerichtsverfahren bis zur Rechtskraft der endgültigen Entscheidung in der Sache.

Einstweiligen Verfügungen bezwecken, sowohl die Vollstreckbarkeit des endgültigen Urteils zu gewährleisten als auch die Rechte und rechtlichen Interessen einer Person bis zum Inkrafttreten der endgültigen Entscheidung zu schützen. Dies betrifft sowohl finanzielle als auch nicht-finanzielle Fälle.

Bisher erlaubte das Zivilprozessgesetz einstweiligen Rechtsschutz nur in bestimmten Kategorien von Fällen, wie z. B. der Verletzung und dem Schutz von geistigen Eigentumsrechten, dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen, bei Anfechtungen von Beschlüssen einer Gesellschafterversammlung, in Gewaltfällen, bei Unternehmensinsolvenzen und in familienrechtlichen Fällen.

Deutlich wurde der Regelungsbedarf z. B. bei Arbeitsrechtsstreitigkeiten, sachenrechtlichen Dienstbarkeiten, bei Ehrverletzungen, Verstößen gegen den Datenschutz, Anfechtung von Beschlüssen einer Wohnungseigentümer­gemeinschaft, Zwangsräumungen und bei Fällen, in denen es um die Gefährdung von Gesundheit und Leben geht.

Die neue Regelung des einstweiligen Rechtsschutzes gilt für alle Kategorien von Fällen. Sie steht einem Antragsteller als wirksame vorläufige Maßnahme gegen den Zuwiderhandelnden zur Verfügung und führt bestimmte Mittel des einstweiligen Rechtsschutzes ein: Pfändung des beweglichen Vermögens eines Antragsgegners; Eintragung eines Verbots oder eines anderen Vermerks in das Grundbuch, das Register für bewegliches Vermögen oder ein anderes öffentliches Register; Verpflichtung des Antragsgegners, bestimmte Tätigkeiten innerhalb einer bestimmten Frist durchzuführen; Verbot für einen Antragsgegner, bestimmte Tätigkeiten durchzuführen; Aussetzung der Vollstreckung.

Mit den Änderungen des Zivilprozessgesetzes wurde die staatliche Gebühr für einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz auf EUR 70 festgelegt. Bisher betrug die für einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz zu zahlende staatliche Gebühr 0,5 % des Forderungsbetrags, jedoch nicht weniger als EUR 70.

 

Quelle: Änderungsgesetz zum Zivilprozessgesetz vom 6. April 2021

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