Slowakei – Verkauf von Unternehmen im Bereich Kritischer Infrastrukturen

Nicht dass Sie überrascht werden, denn für den Verkauf Ihres Unternehmens brauchen Sie seit dem 1. März 2021 die Zustimmung der slowakischen Regierung

Die slowakische Republik zählt ab dem 1. März 2021 zu dem weiter wachsenden Kreis der Länder, die beim Unternehmensverkauf, egal ob als share deal oder asset deal gestaltet, die Erteilung einer Zustimmung für den Verkauf verlangen. Kritische Infrastruktur umfasst in diesem Sinn diverse Einrichtungen und Anlagen und sogenannte Linienbauten, insbesondere Straßen, Autobahnen, Bahnschienen oder Flugbahnen, sowie Versorgungsleitungen aller Art der Energie, wie Strom, Öl, Erdgas, Wasser, und Abwasser, bis zu Kernkraftwerken und auch der Schwerindustrie. Die bestehenden Maßnahmen für die Einrichtungen und Anlagen der Kritischen Infrastruktur hinsichtlich der Pflichten betreffend die Sicherheitspläne und die Einarbeitung der Mitarbeiter bleiben unverändert.

Neu seit dem 1. März 2021 ist, dass sich der Staat bei Unternehmen, die zur Kritischen Infrastruktur gehören oder einen Bezug hierzu aufweisen, das Recht vorbehält, die Übertragungen von Geschäftsanteilen oder Aktienübertragungen, den Unternehmensverkauf oder Bestellung eines Pfandrechts unabhängig davon unter Anwendung welches materiellen Rechtes dies erfolgt, zu überprüfen. Der Überprüfung unterliegen Transaktionen, die Änderungen einer Person betreffen, falls diese direkt oder indirekt mehr als 10 % der Anteile am Stammkapital oder 10% der Stimmrechte hat oder vergleichbare Möglichkeit der Einflussnahme auf das Management des Betreibers des Unternehmens mit Kritischer Infrastruktur. Ein Betreiber, (Pfand)Gläubiger, Zwangsvollstrecker, Konkursverwalter, Liquidator, Insolvenzverwalter oder eine andere Person, die zur Vornahme einer Transaktion im Zusammenhang mit einem Unternehmen mit Kritischer Infrastruktur berechtigt ist, ist verpflichtet, im Voraus die Überprüfung einer solchen Transaktion beim zuständigen Ministerium schriftlich zu beantragen.

Das Zustimmungsprozedere gilt für Unternehmen mit Kritischen Infrastruktur, die in den Ressort Energie (einschließlich Bergbau) oder Industrie (einschließlich Pharmaindustrie, chemische und metallurgische Industrie) fallen. Der Antrag wird zunächst vom zuständigen Ressortministerium (in der Regel ist dies das slowakische Wirtschaftsministerium) unter dem Aspekt überprüft, inwieweit die vorgesehene Transaktion die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit der Slowakei oder eines anderen Mitgliedsstaates gefährdet oder die Interessen der EU. Das Ergebnis der Überprüfung teilt das Wirtschaftsministerium innerhalb von 60 Tagen ab Antragstellung mit. Falls Sicherheitsrisiken festgestellt werden, empfiehlt das Wirtschaftsministerium der slowakischen Regierung, den Antrag abzulehnen oder mit Auflagen zu erteilen.

Da die Zuordnung der Unternehmen zum Sektor der Kritischen Infrastruktur im Staatsinteresse höchst vertraulich ist, bestehen keine öffentlich zugänglichen Listen solcher Unternehmen, wo die Investoren nachsehen können, ob eine staatliche Zustimmung erforderlich ist oder nicht. Sie können diesbezügliche Risiken mit einem erfahrenen Rechtsanwalt rechtzeitig und effektiv managen. Wenden Sie sich bei Ihrem Unternehmenskauf oder -verkauf an bnt.

Quelle
Gesetz Nr. 72/2021 Slg.

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