Internationales Erbrecht in der EU und jenseits der EU – ENZ in der Praxis

Leben Sie nicht in Ihrem Geburtsland? Und haben Sie oder hat irgendjemand Ihrer Liebsten Vermögensgegenstände oder andere Werte in mehreren EU-Mitgliedstaaten oder sogar jenseits der EU? Dann müssten Sie an internationalem Erbrecht interessiert sein und sollten sich beim Webinar von Stephan Heidenhain und Peter Maysenhölder von der Rechtsanwaltskanzlei bnt attorneys in CEE anmelden. Dieses Seminar beschäftigt sich mit aktuellen Fragen im internationalen Erbrecht.

bnt attorneys in CEE-Experten von den bnt Standorten in Prag, Nürnberg, Vilnius und Bratislava haben viele internationale Erbfälle betreut und vielen der Angehörigen geholfen. Diese Experten werden gerne alle Fragen bzgl. des international Erbrechts beantworten.

Das Webinar, das auf Deutsch sein wird – ins Englische können wir aber immer wechseln – wird am 25. März 2021, 10 h MEZ stattfinden, die Präsentation wird ca. eine Stunde dauern. Eine Diskussion wird nach dem Seminar stattfinden.

Die wichtigsten Themen:

– Wahl des anwendbaren Erbrechts und der zuständigen Gerichtsbarkeit – eine notwendige Entscheidung für alle ExPats zu Lebzeiten
– Erben von Vermögen in der EU, u.a. Immobilien, registriertes Vermögen wie Geschäftsanteile, Aktien, Bankkonten, Schiffe etc.
– Zuständigkeit der Gerichtsbarkeit nach der Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO) 650/2012/EU
– Das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ) in der Praxis – wie es funktioniert und in welchen EU-Mitgliedstaaten es nicht funktioniert
– Unsere Fallstudien
– Wie wir Ihnen helfen können

 

Die Teilnahme ist für registrierte Teilnehmer kostenlos. Das Webinar selbst wird via GoToMeeting stattfinden. Hier finden Sie das Registrierungsformular.

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