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KOMPETENZEN

Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht zählen nicht nur wirtschaftliche Überlegungen. Wir beziehen auch weiche Faktoren in unsere rechtliche Handlungsempfehlungen ein.

Reputationen von Unternehmen hängen stark davon ab, wie gut diese mit ihren Mitarbeitern umgehen. Unsere Arbeitsrecht Anwälte beraten umfassend rund um das Themenfeld Human Resources – von Musterdokumenten über Vertragsgestaltung, Vergütungssysteme und Kündigungsregelungen bis hin zu weitreichenden Tarifverhandlungen.

Wir begleiten unsere Mandanten bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen wie auch vor Gericht im Streitfall mit Arbeitnehmern. Für internationale Arbeitsverhältnisse, wie die Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland oder die Anstellung von ausländischen Arbeitnehmern, entwickeln wir klare Handlungsempfehlungen. Das gilt auch für Regelungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht bei einem grenzüberschreitenden Mitarbeitereinsatz.

Im Zuge von internationalen und nationalen M&A-Transaktionen lösen wir die Auswirkungen eines Arbeitnehmerübergangs. Dabei berücksichtigen wir sowohl psychologische Aspekte als auch Fragen des Datenschutzes.

 

Kernbereiche der Rechtsberatung zum Arbeitsrecht

  • Geschäftstätigkeit und Mitarbeitereinsatz im Ausland
  • Arbeitsverträge, Vergütung und Versorgungsleistungen
  • Tarifverhandlungen
  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Massenentlassungen
  • Arbeitsrechtliche Streitigkeiten
  • Übergang von Arbeitnehmern bei M&A-Transaktionen
  • Compliance   
  • Einwanderung   
  • Outsourcing, Arbeitnehmerüberlassung

 

Surveys zum Arbeitsrecht

In Verbindung mit unseren Kompetenzfeldern stellen wir Informationen über rechtliche Rahmenbedingungen, Analysen und Marktwissen frei zum Download zur Verfügung.
Lesen Sie unsere Surveys zum Thema Arbeitsrecht

Practice Group Team: Arbeitsrecht

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