Straffreiheit von Gesellschaften aufgehoben

Slowakei: Mit Wirkung zum 1. Juli 2016 wird in der Slowakei die direkte strafrechtliche Verantwortung von juristischen Personen eingeführt.

2010 wurde in die slowakische Rechtsordnung das Konzept der sog. indirekten strafrechtlichen Verantwortung von juristischen Personen eingeführt. Da dieses Modell nicht im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen und in der Praxis eher „zahnlos“ war, wurde ein separates Gesetz zur strafrechtlichen Verantwortung von juristischen Personen verabschiedet, welches ermöglicht, dass eine juristische Person wegen einer Straftat direkt verfolgt werden kann.

Verständlicherweise kann eine juristische Person nicht dieselben Straftaten wie eine natürliche Person begehen. Die Liste der Straftaten, für welche juristische Personen verfolgt werden können, ist im neuen Gesetz abschließend angeführt. Es handelt sich insbesondere um wirtschaftliche und vermögensrechtliche Straftaten sowie um Korruption. Eine juristische Person kann beispielsweise Straftaten wie Verbraucherschädigung, unlautere Geschäftspraktiken gegenüber Verbrauchern, Schwarzarbeit, Steuerhinterziehung, Nichtzahlung von Steuern und Versicherungsleistungen, Steuerbetrug, illegale Abfallentsorgung, illegale Umweltverschmutzung oder Bestechung begehen.

Die strafrechtliche Verantwortung einer juristischen Person ist dann gegeben, wenn die Straftat zu ihrem Gunsten oder in ihrem Namen oder durch diese Person begangen wurde, und zudem:

  • das Vertretungsorgan oder ein Mitglied dessen,

  • eine Person, die die Kontrolltätigkeit oder die Aufsicht im Rahmen der juristischen Person ausübt,

  • oder eine andere Person, die berechtigt ist, die juristische Person zu vertreten oder für sie zu entscheiden handelte.

Bei einem Schuldspruch kann das Gericht die juristische Person auflösen, den Verfall ihres Vermögens oder von Eigentum beschließen, ein Bußgeld bis zur Höhe von 1,6 Mio. EUR auferlegen oder ihr die Tätigkeit für bis zu zehn Jahren verbieten. Zu den weiteren Sanktionen zählen das Verbot des Bezugs von Fördermitteln aus den EU-Fonds, das Verbot der Teilnahme an Ausschreibungen und die Veröffentlichung des Schuldspruchs.

Durch Insolvenzanmeldung, Liquidation oder Auflösung der juristischen Person erlischt die strafrechtliche Verantwortung nicht, sie geht sogar auf die Rechtsnachfolger, mit Ausnahme von natürlichen Personen, über.

Abschließend ist festzustellen, dass sich das Gesetz nicht auf alle juristischen Personen bezieht, und dass die Slowakische Republik und ihre Organe, andere Länder, internationale Organisationen, aber auch Gemeinden und höhere Gebietseinheiten ausgeschlossen sind.

Quelle: Gesetz zur strafrechtlichen Verantwortung von juristischen Personen

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