Erhöhung von MML in Litauen

Litauen: Mit der Erhöhung des monatlichen Mindestlohns ändern sich ab 1. Juli 2016 in Litauen auch die Sozialversicherungsbeiträge.

Ab 1. Juli 2016 ist in Litauen der Mindestmonatslohn (MML) um EUR 30 erhöht worden und beträgt nun EUR 380.

Der MML wurde das letzte Mal zu Anfang dieses Jahres auf EUR 350 angehoben. Innerhalb der letzten 10 Jahre fanden neun Erhöhungen des MML statt. Im Vergleich zum MML Anfang 2006 beträgt der MML mittlerweile das 2,4fache. Mit der Erhöhung des MML wachsen auch die damit verbundenen Beiträge an die staatliche Sozialversicherung (SSV) und Pflichtkrankenversicherung (PKV).

Der Beitrag zur PKV beträgt 9 Prozenten des MML, somit EUR 34,20 seit 1. Juli 2016. Die folgenden Personen müssen den Beitrag monatlich zahlen: Personalunternehmen für Ihre Eigentümer; offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Kleinunternehmen für ihre Mitglieder; Eigentümer der Personalunternehmen, offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften, die vorläufig keine Tätigkeit erfüllen bzw. sich in der Liquidation oder in der Insolvenz befinden; Personen, die gemäß einer Bescheinigung über individuelle Tätigkeit oder aufgrund eines Gewerbescheins tätig sind; andere diesen Beitrag freiwillig zahlende Personen, welche keine wirtschaftliche Tätigkeit ausführen und über keine staatliche Versicherung verfügen.

Personen, welche eine individuelle landwirtschaftliche Tätigkeit betreiben und entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, können einen bis zu 3 Prozent verminderten Beitrag an die PKV zahlen (EUR 11,40).

Entsprechend hat sich auch der Beitrag an die staatliche Sozialversicherung (OSV) geändert. Den Beitrag an die OSV i. H. v. 28.5 Prozent des MML, somit seit 1. Juli EUR 108,30, müssen die Personen zahlen, welche eine individuelle landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben, wobei sie bestimmten Kriterien eines Bauernhofs entsprechen müssen. Der Beitrag i. H. v. 26,3 Prozent des MML beträgt seit dem 1 Juli EUR 99,94. Er ist für Eigentümer von Personalunternehmen, Mitglieder der offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Kleinunternehmen zu zahlen.

Falls die erwähnten Personen mit eigenen Mitteln freiwillig Zusatzbeiträge zur Rente zahlen, sind die angegebenen Beiträge an die OSV entsprechend um 2 Prozent zu erhöhen (somit auf 30,5 und 28,3 Prozent).

Quelle: Beschluss der Regierung der Republik Litauen vom 22. Juni 2016 Nr. 644 hinsichtlich Mindestlohns (TAR, 27.6.2016, Nr. 2016-17577).

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