Großangelegte Reform des EU-Zollrechts

Lettland: Der neue EU-Zollkodex gilt für alle Mitgliedstaaten und damit auch für Lettland. Änderungen betreffen das Zollverfahren und die Einführung von IT-Systemen.

Am 1. Mai 2016 ist der neue EU-Zollkodex in Kraft getreten, der das EU-Zollrecht umfassend reformiert. In Lettland wurde das neue Zollgesetz entsprechend am 5. Juli 2016 in Kraft gesetzt.

Die Zollunion zählt zum Kernbestand der gemeinsamen Politiken der EU – Abschaffung von Zöllen nach innen und ein gemeinsamer Zolltarif nach außen.

Allgemein soll der neue Zollkodex die alten Bestimmungen, die noch aus dem Jahr 1992 stammen, straffen und vereinfachen. Kern der Zollrechts-Reform ist eine flächendeckende Einführung von IT-Systemen.

Für die Zollbehörden verspricht man sich eine größere Klarheit in der Verwaltungspraxis und eine verbesserte Zusammenarbeit mit anderen Zollverwaltungen.

Der Verbraucher soll von einem gründlicheren Umgang mit illegalen oder unsicheren Waren profitieren.

Schließlich sollen die einführenden Unternehmer ebenfalls von größerer Rechtssicherheit und effizienteren Zollverfahren profitieren. So gibt es für zuverlässige und vertrauenswürdige Unternehmen die Figur des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (Authorized Economic Operator – AEO). Dieser Status erlaubt in allen Zollverfahren vereinfachte Kontrollen und damit Kostenersparnisse und stellt auch im Umgang mit Kunden ein Qualitätsmerkmal dar. Alte Genehmigungen gelten bis 1. Mai 2019, bis dahin müssen sie sich einer Neubewertung unterziehen.

Eine wichtige Neuerung betrifft die verbindlichen Zolltarifauskünfte (Binding Tariff Information – BTI). Diese sind nun nicht mehr sechs Jahre, sondern nur noch drei Jahre lang gültig. Zudem sind sie, anders als früher, sowohl für die Zollverwaltung als auch für denjenigen, der die Zollauskunft begehrt, verbindlich. In der Zolldeklarierung muss diese nun also von Unternehmen verwendet werden. Allerdings kann innerhalb von 6 Wochen Widerspruch eingelegt werden, wenn der Unternehmer mit der Klassifizierung der Behörde nicht einverstanden ist.

In einem Übergangsrechtsakt ist festgelegt, welche Vorschriften in welchem Umfang bis 2020 gelten. Bis dahin ist der neue Zollkodex vollumfänglich umzusetzen.

Quelle:
EU-Zollkodex, VO (EU) Nr. 952/2013 v. 9. Oktober 2013, ABl. L 269/1;
Zollgesetz der Republik Lettland, Nr. OP 2016/119.1

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