In Belarus ist jetzt erstmals das Verfahren für den Umgang mit Tankkarten speziell geregelt.

Zum 9. August 2020 tritt in der Republik Belarus der Erlass Nr. 40 des Präsidenten «über Tankkarten» in Kraft.

 

Der neue Erlass regelt die Emission von und den Verkehr mit Tankkarten umfassend und definiert erstmals den Begriff der « Tankkarte». Tankkarte kann eine Plastikkarte und (oder) eine virtuelle elektronische Nummer in Form eines Eintrags im Buchhaltungssystem des Emittenten der Karte, ein Mikrochip, QR-Code, Barcode oder eine andere Software-technische Einrichtung sein.

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen handelt es sich bei Tankkarten nicht um elektronisches Geld, weshalb Ihre Ausgabe nicht zwingend die Beteiligung von Banken oder anderen Kreditinstituten erfordert.

Der Erlass unterscheidet (i) zwischen den Aktivitäten für die Ausgabe von Tankkarten und (ii) den Aktivitäten für die Sammlung, Verarbeitung und Übertragung von Informationen über die Transaktionen mit Tankkarten. Gesetzlich wird zudem der Kreis der Ausgabeberechtigten für Tankkarten in Belarus auf belarussische Unternehmen, die im Großhandel oder Einzelhandel von Erdölprodukten oder mit der Erhebung von Gebühren für die Fahrt auf Mautstraßen tätig sind, beschränkt.

Die Emittenten müssen registriert werden und eine Tätigkeit ohne Registrierung kann bestraft werden. Das Verfahren für die Registrierung wird vom Ministerrat bis zum Inkrafttreten des Erlasses geregelt. Die Aktivitäten der Sammlung, Verarbeitung und Übertragung von Informationen über die Operationen mit Tankkarten in Belarus können von den Ausgebern der belarussischen Tankkarten sowie anderen belarussischen juristische Personen durchgeführt werden.

Neben den von belarussischen Unternehmen ausgestellten Tankkarten können auch ausländische Tankkarten für die Bezahlung von Waren und Dienstleistungen in Belarus verwendet werden wobei die Abrechnung mit den Nichtansässigen auf der Grundlage entsprechend abgeschlossener Verträge erfolgt. Solche Verträge können auch mit belarussischen Organisationen abgeschlossen werden, die die Sammlung, Verarbeitung und Übertragung von Informationen über Transaktionen mit Tankkarten durchführen.

Für solche Verträge gibt es bestimmte zwingende Bedingungen, die von den Parteien vereinbart werden müssen. Es wird auch definiert, dass außerhalb von Belarus die Zahlung von Maut, für Benzin, Schmierstoffe und anderen Waren ausschließlich unter Verwendung von Tankkarten belarussischer Emittenten erlaubt ist.

Quelle: Nationales Rechts-Internetportal der Republik Belarus (NRIP) 06.02.2020, 1/18832

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