Steigendes Interesse ausländischer IT-Unternehmen an Belarus

Das Minsker Büro von bnt attorneys in CEE hat einen weiteren Mandanten beim erfolgreichen Eintritt in den High-Tech-Park beraten.

Das Minsker Büro von bnt attorneys in CEE berät aktiv ausländische Mandanten aus dem schnell wachsenden Technologiesektor unter anderem in folgenden Bereichen:

– Beim Abschluss und der Überprüfung ihrer Verträge mit belarussischen Outsourcing-Unternehmen und Einzelunternehmern mit Fokus auf dem Übergang aller notwendigen IP-Rechte an unsere Mandanten;

– bei der Akquisition von belarussischen Start-ups, einschließlich der Durchführung rechtlicher Due Diligences in Unternehmens-, IP-, Beschäftigungs- und anderen Angelegenheiten;

– bei der „turn-key“ Gründung von Tochtergesellschaften in Belarus (grenzüberschreitende Strukturierung, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Schutz von Geschäftsgeheimnissen, geistiges Eigentum, Datenschutz/ GDPR);

– zum Sonderrecht des High-Tech-Parks und seinen steuerlichen und rechtlichen Vorteilen.
Gerade erst hat das Minsker Büro von bnt attorneys in CEE wieder zwei belarussische Tochtergesellschaften bei deren erfolgreicher Aufnahmen in den High-Tech-Park beraten.

Interessant am High-Tech-Park (HTP) in Belarus ist das Vorhandensein von talentierten belarussischen Ingenieuren aber auch die besondere Förderung der Entwicklung von Hochtechnologien im Park.

Warum wollen IT-Unternehmen Mitglied im HTP werden und was ist daran so besonders?

Die Sonderbestimmungen für den HTP wurden 2005 geschaffen und im Laufe der Zeit immer weiterentwickelt – zuletzt durch das vielbeachtete Dekret Nr. 8 „Zur Förderung der digitalen Wirtschaft“ vom 21. Dezember 2017.

Mit der Ansässigkeit im HTP sind besondere rechtliche Regelungen und erhebliche Vorteile in Bezug auf Steuern und Abgaben verbunden. Zu den wichtigsten Vorteilen gehören:

– Befreiung von der Körperschaftssteuer (18 %);

– bestimmte Einkünfte (etwa aus dem Verkauf von Aktien, Unternehmen, Wertpapieren, bei Zufluss von Zinsen, Dividenden aus dem Ausland aber auch in anderen Fällen) werden mit einem ermäßigten Satz von 9 % besteuert;

– sehr weitgehende Befreiung von der 20 % Umsatzsteuer;

– Befreiung von der Offshore-Steuer auf Zahlungen für Marketing, Werbung, Vermittlungsdienste, auf Dividenden;

– Angestellte von HTP-Residenten zahlen einen ermäßigten Einkommensteuersatz von 9 % statt der üblichen 13 %;

– die Bemessung der Sozialversicherungsbeiträge erfolgt (fiktiv) bis zur Bemessungsgrenze des durchschnittlichen Monatslohns im Lande (aktuell ca. 450 Euro);

– bei Zahlungen von HTP-Residenten für die Erbringung bestimmter Dienstleistungen an Ausländer fallen weder Quellen- noch Umsatzsteuer an (Steuersatz 0 %); Steuerfrei ist auch der Verkauf von Aktien von HTP-Residenten nach Ablauf der Spekulationsfrist von 364 Tagen;

– die (entgeltliche) Übertragung oder Lizenzierung von IP-Rechten durch ausländische Unternehmen an HTP-Residenten unterliegt nicht der Umsatzsteuer;

– Dividenden, die von HTP-Residenten an ausländische Unternehmen gezahlt werden unterliegen einer Quellensteuer von 5 % statt den normalen 12 %, soweit nicht ein DBA eine günstigere Regelung vorsieht;

– HTP-Residenten können für die Durchführung von HTP-Projekten bestimmte Ausrüstungen, Komponenten und Ersatzteile zoll- und umsatzsteuerfrei importieren*.

Zu den wichtigsten nichtsteuerlichen Vergünstigungen gehören:

– Beschäftigung von Ausländern ohne Arbeitserlaubnis;

– Verringerung des Dokumentationsaufwandes (einseitige Annahmeprotokolle über erbrachte Dienstleistungen, Nutzung von Buchhaltungsunterlagen in englischer Sprache und/oder über elektronische Kommunikationsmittel;

– Aktionärsvereinbarungen können nach ausländischem Recht geschlossen werden; als zuständig können Schieds- und auch ausländische Gerichte vereinbart werden;

– Befreiung von den Regeln der Fusionskontrolle;

– Einführung von im allgemeinen belarussischen Recht nicht vorgesehenen Instituten wie Verträge über Wandelanleihen, Optionsverträge, Entschädigungsvereinbarungen, unwiderrufliche Vollmachten, Abwerbe- und Wettbewerbsverbote;

– Verwendung von „smart-contracts“.

Weitere Vorteile werden für Aktivitäten im Bereich der Kryptowährungen gewährt.

Residenten des HTP zahlen 1 % ihrer Bruttoeinnahmen als Entgelt an die HTP-Verwaltung.
Nur belarussische Unternehmen sind berechtigt, dem HTP beizutreten. Darüber hinaus dürfen sie nur bestimmte Aktivitäten ausüben, die in einer recht umfangreichen Liste aufgeführt sind. Hierzu gehören unter anderem: Software-Entwicklung, KI, selbstfahrende Fahrzeuge, IT-Beratung, Software-Publishing und so weiter.

Die Aufnahme in den HTP ist in einem gesonderten Verfahren zu beantragen zu dessen Einzelheiten wir gern ausführlich beraten.

*Für die beschriebenen Steuervorteile können im Einzelfall Einschränkungen und Bedingungen gelten.

 

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