Slowakei: Was enthält das erste Regierungshilfspaket für Unternehmer?

Die verabschiedeten Änderungen sind zwar nicht gravierend, sie können jedoch wesentlich die administrative Belastung von Unternehmern mindern. 

Das verabschiedete Gesetz, welches mehr als ein hundert Änderungen umfasst und im Slowakischen umgangssprachlich auch als „podnikateľské kilečko“ bekannt ist, bringt viele Neuigkeiten in einer Mehrzahl von unternehmerischen Bereichen.

Im Rahmen des Wirtschaftsrechts wird der Kreis von Unternehmern, welche ihren Jahresabschluss durch einen Wirtschaftsprüfer prüfen lassen müssen, wesentlich eingegrenzt. Die Grenzkriterien für diese Prüfungspflicht werden stufenweise erhöht, und ab 2023 müssen nur Gesellschaften mit einem Netto-Jahresumsatz von mehr als 8 Mio. EUR (jetzt 4 Mio. EUR), mehr als 50 Arbeitnehmern (jetzt 30) und einem Vermögen von mehr als 4 Mio. EUR (jetzt 2 Mio. EUR) geprüft werden.

Eine weitere Änderung betrifft das Gesellschaftsrecht und hängt ebenfalls mit der Wirtschaftsprüfung zusammen. Es handelt sich um eine Modifizierung des Vorgehens bei der Kapitalerhöhung in der häufigsten Gesellschaftsform, der Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Bei einer nominalen Stammkapitalerhöhung, d.h. der Erhöhung aus dem Eigenkapital der GmbH, wird nun mehr keine Prüfung des Jahresabschlusses durch einen Wirtschaftsprüfer erforderlich sein. Die Stammkapitalerhöhung muss jedoch aus dem Gewinn der Gesellschaft erfolgen und darf nicht den Wert des Stammkapitals vor der Erhöhung übersteigen. Wir empfehlen Ihnen, sich bei einer Stammkapitalerhöhung an einen Rechtsanwalt zu wenden.

Die Änderungen betreffen auch viele anderen Bereiche. Im Steuer- und sozialen Bereich werden zum Beispiel die Erhöhung des Grenzwertes für die Geltendmachung der Ausgaben für Treibstoffe als Steuerausgaben, die Aufhebung von doppelten Meldepflichten gegenüber der Sozialversicherungsanstalt oder die Aufhebung der Meldepflicht hinsichtlich der Einordnung von ausgewählten Arbeitnehmern in eine Risikokategorie und weniger häufige Beurteilung ihres gesundheitlichen Zustandes neugeregelt.

Unternehmer, die Betriebe haben, müssen ihre Reklamationsordnung nicht mehr an einer sichtbaren Stelle haben, oder einen Musterkassenbeleg an jeder Verkaufsstätte zugänglich halten.

Als positiv bewerten wir die Aufhebung der, verfassungsrechtlich umstrittenen, sofortigen Fälligkeit von oft zur Liquidation führenden (Millionen) Geldbußen für Nahrungsmittelhändler, und die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes, wonach die Fälligkeit der Geldbußen bei Einlegung eines Widerspruchs aufschiebende Wirkung hat.

Die Regierung hat inzwischen die Arbeit an einem zweiten Paket von Maßnahmen zur Verbesserung des unternehmerischen Umfelds angekündigt, welches bereits im Herbst vorgestellt werden soll.

Quelle: Gesetz Nr. 198/2020 Slg.

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