Eine Chance für Unternehmen, Insolvenzverfahren zu verhindern
Das Stabilisierungsverfahren ist freiwillig und kann nur durch das insolvenzgefährdete Unternehmen beantragt werden. Unternehmen, die bösgläubig Geschäfte getätigt haben oder offensichtlich nicht in der Lage sind, ihre Geschäfte fortzuführen, können von den neuen Regeln nicht profitieren.
Der Stabilisierungsplan wird in einem öffentlichen Gerichtstermin verabschiedet. Es nehmen die Gläubiger, der Schuldner und der Treuhänder teil. Nach Verabschiedung muss der Plan noch vom Gericht bestätigt werden. Die Verfahrensfristen sind eng: Wird innerhalb von vier Monaten kein Plan verabschiedet, wird das Stabilisierungsverfahren eingestellt.
Die neuen Regeln sehen Garantien für die Gläubigerrechte vor, z.B:
- Ein Stabilisierungsplan hat für die nicht beteiligten Gläubiger keine bindende Wirkung;
- Mehrheiten von mehr als ¾ aller akzeptierten Forderungen sind erforderlich;
- Besicherte Gläubiger behalten ihre Sicherheiten;
- Verboten ist der Verzicht auf mehr als 50 % der Forderung eines Gläubigers;
- Verboten sind Tilgungsfristen, die länger als 3 Jahren sind.
Ob es in Bulgarien ein Interesse am Stabilisierungsverfahren geben wird, wird sich erst im Laufe der Zeit zeigen.
Quelle: Handelsgesetz, Zivilprozessordnung