Bulgarien führt das Stabilisierungsverfahren ein

Eine Chance für Unternehmen, Insolvenzverfahren zu verhindern

Ein Stabilisierungsverfahren ist statthaft, wenn sich ein Kaufmann mit Blick auf die für die nächsten 6 Monate anstehenden Fälligkeitsfristen in unmittelbarer Gefahr der Zahlungsunfähigkeit befindet. Die neuen Vorschriften geben betroffene Unternehmen die Möglichkeit, Einigungen mit ihren Gläubigern zu erzielen, und sollen dadurch Insolvenzfälle verhindern.

Das Stabilisierungsverfahren ist freiwillig und kann nur durch das insolvenzgefährdete Unternehmen beantragt werden. Unternehmen, die bösgläubig Geschäfte getätigt haben oder offensichtlich nicht in der Lage sind, ihre Geschäfte fortzuführen, können von den neuen Regeln nicht profitieren.

Ein wichtiger Teilnehmer im Stabilisierungsverfahren ist der Treuhänder. Treuhänder werden vom Gericht bestellt und müssen Juristen sein, die als Insolvenzverwalter tätig sind. Zu ihren Befugnissen gehören: Berichterstattung über das Vermögen und die Tätigkeit des Schuldners; Aufsicht über die Geschäftstätigkeit im Laufe des Stabilisierungsverfahrens; Unterstützung bei Verhandlungen.

Der Stabilisierungsplan wird in einem öffentlichen Gerichtstermin verabschiedet. Es nehmen die Gläubiger, der Schuldner und der Treuhänder teil. Nach Verabschiedung muss der Plan noch vom Gericht bestätigt werden. Die Verfahrensfristen sind eng: Wird innerhalb von vier Monaten kein Plan verabschiedet, wird das Stabilisierungsverfahren eingestellt.

Die neuen Regeln sehen Garantien für die Gläubigerrechte vor, z.B:

  • Ein Stabilisierungsplan hat für die nicht beteiligten Gläubiger keine bindende Wirkung;
  • Mehrheiten von mehr als ¾ aller akzeptierten Forderungen sind erforderlich;
  • Besicherte Gläubiger behalten ihre Sicherheiten;
  • Verboten ist der Verzicht auf mehr als 50 % der Forderung eines Gläubigers;
  • Verboten sind Tilgungsfristen, die länger als 3 Jahren sind.
Während des Stabilisierungsverfahrens und solange der Schuldner den Plan einhält, wird jede zuvor von den Gläubigern eingeleitete Zwangsvollstreckung ausgesetzt. Nur bei Nichterfüllung des Plans wird die Zwangsvollstreckung wieder aufgenommen.
Darüber hinaus hat jeder Gläubiger, der sich am Stabilisierungsverfahren beteiligt hat, die Möglichkeit, bei Säumnis des Schuldners direkt zur Zwangsversteigerung zu greifen. Ein solcher Gläubiger profitiert von einem rückwirkenden Wegfall aller schuldtransformierenden Effekte des Plans und muss nicht das Erkenntnisverfahren abwarten.

Ob es in Bulgarien ein Interesse am Stabilisierungsverfahren geben wird, wird sich erst im Laufe der Zeit zeigen.

Quelle: Handelsgesetz, Zivilprozessordnung

 

 

 

 

 

 

 

Newsletter abonnieren

Wenn Sie den Newsletter abonnieren, stimmen Sie zugleich unseren Datenschutzbedingungen zu.