Polen: 6 Monate für Gerichtsverfahren in Handelssachen

Neue Bestimmungen zur Beschleunigung von Gerichtsverfahren treten in Kraft.

Der Geschäftsverkehr in Polen leidet seit Jahren unter der langen Zeitdauer von Gerichtsverfahren. Die Situation hat sich über die letzten Jahre hinweg sogar verschlimmert. Zur Verbesserung der Lage wurde das Prozessrecht geändert, um das Verfahren zu beschleunigen. Neben der Änderung der allgemeinen Regelungen wurden gesonderte und spezifische Grundsätze für Gerichtsstreitigkeiten zwischen Kaufleuten eingeführt.

Das Gericht und die Parteien sind in solchen Verfahren nun verpflichtet, in einer Weise zu handeln, die es ermöglicht, den Streit innerhalb von 6 Monaten nach Einreichung der Klageerwiderung beizulegen.

Der Kläger hat alle Nachweise bereits in der Klageschrift zu erbringen. Der Beklagte muss das gleiche in der Klageerwiderung tun. Alle danach vorgelegten Beweise werden abgelehnt, es sei denn, die Partei weist nach, dass sie diese Beweise nicht früher erbringen konnte oder dass sich die Notwendigkeit, sich auf diese Beweise zu berufen, erst später ergab.

Der Kläger wird seine Ansprüche nicht ändern oder weitere Ansprüche geltend machen dürfen.

Die Parteien können in einem Vertrag vorab vereinbaren, welche Beweise in einem möglichen Gerichtsverfahren zulässig sind und welche nicht.

Das Gericht wird Zeugen nur dann vernehmen, wenn andere Beweise nicht ausreichen, um die für den Fall relevanten Fakten zu ermitteln.

Die Parteien werden ihre Rechte durch Dokumente belegen müssen. Nur wenn eine Partei nachweist, dass sie aufgrund von Umständen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, nicht in der Lage ist, ein Dokument vorzulegen, wird sie ihre Rechte mit anderen Mitteln als Dokumenten belegen dürfen.

Zusätzlich zu den oben genannten Regeln für geschäftliche Streitigkeiten gibt es viele weitere neue Mechanismen zur Beschleunigung von Gerichtsverfahren, die im Allgemeinen für alle Gerichtsstreitigkeiten gelten. So wird das Gericht beispielsweise die Möglichkeit haben, eine erste vorbereitende Sitzung zu abzuhalten, um den Zeitplan für das Verfahren festzulegen. Die Parteien müssen vor dieser Sitzung alle Beweise vorlegen. Diese erste Sitzung soll innerhalb von zwei Monaten nach Einreichung der Klageerwiderung oder weiterer Schriftsätze erfolgen, die durch das Gericht verlangt sind. Wird der Streit in der ersten Sitzung nicht beigelegt, so sollen zeitnah weitere Sitzungen anberaumt werden. Hoffentlich wird damit die bisherige Praxis, dass Monate zwischen den einzelnen Sitzungen verstreichen, geändert.

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